PSYCHOTHERAPIE SANDRA HRUSKA
Rahmenbedingungen
Absageregelung
Ausgemachte Termine sind für Sie reserviert.
Termine, die an Montagen stattfinden, können bis Freitag 18 Uhr honorarfrei abgesagt werden.
Für Termine an anderen Tagen gilt eine Frist von 24 Stunden vor dem ausgemachten Termin.
Ich bitte um Verständnis, dass bei späteren Absagen oder einem unangekündigten Nichterscheinen zum ausgemachten Termin das gesamte Honorar für die Einheit zu bezahlen ist.
Absagen sind per Anruf, Sprachboxnachricht, SMS, Signal-Nachricht oder E-Mail möglich.
Bezahlung
Das Honorar für das Erstgespräch ist bar zu bezahlen.
Weitere Sitzungen können bar oder mittels Banküberweisung - nach Erhalt einer Honorarnote - bezahlt werden.
Die Zahlungsmodalität vereinbaren wir im Erstgespräch.
Dauer
Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten.
Nach Bedarf wird in den letzten fünf Minuten Organisatorisches (nächster Termin, Bezahlung etc.) geklärt.
Je nach Ihrem Anliegen, Ihrer Verfassung und Ihren Wünschen kann eine Psychotherapie insgesamt unterschiedlich lange dauern.
Es können wenige Sitzungen als hilfreich empfunden oder eine langjährige Psychotherapie zur Aufarbeitung und als Stabilisierung benötigt werden
Frequenz
Sie bestimmen - in Absprache mit mir - in welcher Regelmäßigkeit Sie Sitzungen wahrnehmen möchten.
Um in einen guten psychotherapeutischen Prozess zu kommen, sind wöchentliche bis 14-tägige Sitzungen empfohlen.
Honorar
Das Honorar beträgt für das Erstgespräch sowie für eine reguläre Einheit (50 Minuten) 110 Euro.
Bei Vorliegen einer ICD-10-Diagnose gewähren die Krankenkassen einen Kostenzuschuss. Wie hoch dieser ist, hängt von der jeweiligen Krankenkassa ab. Bei der ÖGK sind es z.B. 2024 33,70 Euro, die pro Sitzung erstattet werden.
Ich biete ein Kontingent an Sozialtarifen für Menschen in finanziellen Notlagen an.
Krankenkassa
Ich habe ein gewisses Kontingent an vollfinanzierten Kassenplätzen. Über freie Plätze können Sie sich auf PsyOnline informieren.
Bei Vorliegen einer ICD-10-Diagnose besteht die Möglichkeit, von der Krankenkassa einen Kostenzuschuss zur psychotherapeutischen Behandlung zu erhalten ("Teilrefundierung").
Je nach Krankenkassa sind das Beträge ab 33,70 Euro (ÖGK) pro Sitzung. Die Höhe der Zuschüsse der einzelnen Krankenkassen finden Sie auf der Homepage des ÖBVP.
Ich unterstütze Sie beim Beantragungs-Prozedere. Nähere Infos habe ich auf einem Infoblatt zusammengefasst.
Therapieende
Sie bestimmen in Absprache mit mir über Dauer, Fortgang und Ende der Psychotherapie.
Um den Therapieprozess zu einem guten Ende zu bringen, wird in der Regel eine Abschlusssitzung vereinbart.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin bin ich gemäß §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Diese Verschwiegenheit gilt auch Kindern und Jugendlichen gegenüber und dauert über das Therapieende hinaus an.
Wirkung
Es kann unterschiedlich lange dauern, bis Sie sich besser fühlen.
Persönliche Entwicklung ist meistens kein linearer Prozess und kann mit Rückschlägen verbunden sein.
Das bedeutet, dass es auch während der Therapie zu einem Auf und Ab der Gefühle kommen kann. In der Regel, wenn Sie sich in der Therapie grundsätzlich wohlfühlen, werden die schlechten Phasen mit der Zeit weniger schlecht oder dauern kürzer an.